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Costa Rica – Herrmann-sache

Eine Repatriierung eines Kindes aus Costa Rica nach Deutschland.

Anmerkung: Dieser Fall wurde in Kooperation mit einer amerikanischen Organisation durchgeführt. Kontaktieren Sie uns für mehr Informationen.

Carola Herrmann, eine deutsche Staatsangehörige, die seit mehr als 20 Jahren in den USA lebte, hatte sich ein Berufsleben als Managerin eines renommierten Unternehmens für Elektrowerkzeuge aufgebaut. Sie hatte eine Beziehung mit einem Costa Ricaner und lebte die vorangegangenen 12 Jahre mit ihm zusammen. Sie war nicht mit ihm verheiratet und er besaß oder besaß niemals einen Vollzeitjob. Sie kaufte ein Eigenheim, investierte in Mietobjekte und hatte sich ein respektables Portfolie an Altersversorgung aufgebaut. Er war ihr Liebhaber und das genügte. So wie viele Beziehungen, hatte die Ihrige ihren Teil der Probleme. Er arbeitete nicht und sie war Workaholic. Gegen Ende ihrer Beziehung hatte sie ihrem Freund einen Heiratsantrag gemacht und darum gebeten sich niederzulassen, er jedoch wollte sich nicht auf eine Heirat festlegen und sagte, dass er „nach dem Gesetz des Mannes lebte“ und keine Heiratslizenz benötige, um ihre Beziehung zu rechtfertigen. Carola, bereits in ihren Enddreißigern, traf die Entscheidung ein Kind haben zu wollen, in der Hoffnung, dass sie eines Tages doch heiraten würden. Sie bekamen einen Sohn und ihr Freund blieb zu Hause und übernahm die Rolle des Mr. Mom. Im Verlaufe der zwei folgenden Jahre geriet ihre Beziehung in eine Abwärtsspirale, einhergehend mit Episoden von häuslicher Gewalt und sogar Gewehrschüssen, die neben ihrem Kopf in die Schlafzimmerwand abgefeuert wurden! Sie trennten sich voneinander und sie lebte ihr Leben, als alleinerziehende Mutter mit Berufskarriere, weiter. Gemäß ihrer Vereinbarung würde sie weiterhin arbeiten und ihr Freund sich in ihrem Zuhause oder dem Zuhause seiner Mutter, die in der Nähe von Carolas Zuhause wohnte, um ihren Sohn kümmern. Bei einer solchen Gelegenheit ging sie zur Arbeit und ihr Freund nahm das Kind und verschwand. Carola wandte sich hilfesuchend sowohl an die örtlichen Strafverfolgungsbehörden, als auch an die auf Staaten- und Bundesebene. Ein Haftbefehl für die Entführung vonseiten eines Elternteils, wurde vom F.B.I. ausgestellt und der Fall zu den Akten gelegt, da der Freund nach Costa Rica geflohen war und die amerikanischen Behörden in Zentralamerika nicht viel ausrichten konnten. Frau Hermann kontaktierte uns und schloss mit uns einen Vertrag, der die Suche und Rettung ihres Sohnes aus den Händen des Entführers in Costa Rica zum Gegenstand hatte. Wir engagierten einen unsere assoziierten Anwälte in Costa Rica und innerhalb einer Woche hatte ein Richter aus Costa Rica eine Rückführungsanordnung, bezüglich ihres Sohnes, und eine einstweilige Verfügung / Schutzanordnung gegen den Freund wegen häuslicher Gewalt erlassen. Es dauerte sechs Wochen und benötigte zwei speziell ausgewählte Ermittlungsteams, um ihren Freund und Sohn zu suchen und zu lokalisieren. Gegen 3:30 Uhr in der Früh, errichtete eine schwer bewaffnete Nationale Polizeieinheit zur Bekämpfung von Drogenhandel in einer Hafenstadt an der Pazifikseite Costa Ricas, einen scheinbar routinemäßigen Checkpoint für Fahrzeuge. Als das nächste Auto den Checkpoint erreichte, stürmten mehrere bewaffnete Polizeibeamte, in Begleitung einer weiblichen Polizeibeamtin, das Fahrzeug, verhafteten den Freund und retteten ihren Sohn. Der Fahrer war ein Komplize des Freundes und reiste sogar mit einem Bodyguard, der, als er verhaftet wurde, im Besitz zweier geladener Handfeuerwaffen war. Carola wartete in der örtlichen Polizeidienststelle auf die Operation, die mit unserer weiblichen Polizeibeamtin vonstatten gehen sollte. Ihr Sohn wurde zur Polizeidienststelle gebracht und, nach sechs Monaten in Händen des Entführers, mit Carola wiedervereinigt.

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Unser Büro befinden sich in Den Haag, NL, Europa

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WICHTIG !

Wir raten dringend davon ab, Angelegenheiten in Ihre eigene Hand zu nehmen. 
Die Maßnahmen könnten illegal sein und die Rückkehr Ihres Kindes verzögern. 
Versuche, Ihr(e) Kind(er) mit Gewalt aus einem Land zurück zu entführen, könnten dazu führen, daß:

  • Sie, Ihr(e) Kind(er) oder andere in Gefahr geraten;
  • Alle künftigen rechtlichen Bemühungen, die Sie in dem Staat, in den das/die Kind(er) entführt wird/werden, im Voraus beeinträchtigt werden;
  • Sie oder Ihre Komplizen möglicherweise festgenommen werden und lange Haftstrafen verbüßen müssen.

Außerdem wäre dies keine Garantie dafür, daß die Serie von Entführungen mit der von Ihnen durchgeführten Entführung endet.
Ein Elternteil, das mit Gewalt ein Kind zurück-entführt, muss möglicherweise außergewöhnliche Anstrengungen unternehmen, um seinen/ihren Aufenthaltsort geheim zu halten, und lebt mit der ständigen Angst, daß das Kind nochmals gewaltsam zurück-entführt werden könnte.
Wenn Sie solche außergewöhnlichen Maßnahmen in Betracht ziehen, möchten wir Sie darauf hinweisen, die dem Kind dabei zugefügten emotionellen Traumata zu berücksichtigen, welches ein Opfer einer gewaltsamen Entführung und einer gewaltsamen Zurück-Entführung wird.
Wir raten von gewaltsamen Zurück-Entführungen ab, nicht nur, weil sie illegal sind, sondern auch, weil diese das Kind möglicherweise psychologisch schädigen könnten.

Wir arbeiten nicht mit illegalen Methoden, sondern intervenieren auf andere
Weise. Unsere Arbeitsmethode ist strategisch unorthodox, aber selbstverständlich legal und sicher, und wird von unserem starken globalen Netzwerk unterstützt.
Ihr Fall muss ständig von (zum Beispiel) unserer Organisation betreut, überwacht und vorangetrieben werden.