Kamerun – Okkerman-sache
Eine Repatriierung eines Kindes aus Kamerun nach den Niederlanden.
Anmerkung: Dieser Fall wurde in Kooperation mit einer amerikanischen Organisation durchgeführt. Kontaktieren Sie uns für mehr Informationen.
Wir wurden in Bezug auf einen Fall einer niederländischen Staatsangehörigen kontaktiert, deren Sohn vom ehemaligen Freund, einem Kameruner, einem Bürger Afrikas, entführt worden und, während eines unbeaufsichtigten Besuches, nach Afrika verbracht worden war. Wir trafen uns mit der Mutter und ihrer Unterstützergruppe in den Niederlanden und entschieden uns, nach einem umfangreichen Interview und einer Bewertung ihrer Situation, ihren Fall zu übernehmen. Zuerst unterstützten wird die Mutter beim Ausfüllen eines umfangreichen, niederländischen Polizeiberichts und suchten alle Dokumente mit Bezug auf die Nationalität, den gewöhnlichen Wohnsitz und das Sorgerecht des Kindes zusammen. Unsere niederländischen Experten auf dem Internationalen Übereinkommen von Den Haag übernahmen die Verantwortung für die Übersetzung, Beglaubigung und Authentifizierung aller Dokumente. Da Kamerun kein Unterzeichnerstaat des Haager Übereinkommens war, konzentrierte sich unser Team grundsätzlich auf die internationalen Rechtsvorschriften in Hinsicht auf eine Kindesentführung. Zuvor hatte die Mutter nur ein Jahr lang in Beziehung mit dem Kindesvater gelebt und von diesem Zeitpunkt an, hatte der Vater die folgenden Jahre nur gelegentlichen Kontakt mit seinem Sohn unterhalten, niemals Kindesunterhalt gezahlt und auch nie bei der Versorgung und Betreuung des Kindes geholfen. Es gab Besuche, jedoch lediglich einmal im Monat für einige Stunden! Überflüssig zu erwähnen, ihre Beziehung war eine des Konflikts und der Auseinandersetzung über jegliche Angelegenheiten bezüglich des Kindes. Der Vater hatte zu verschiedenen Gelegenheiten, über Jahre hinweg, damit gedroht, das Kind nach Afrika zu bringen, wenn ihm kein Zugangs- und Besuchsrecht gewährt würde. Es wird angenommen, dass der Vater wartete bis das Kind ein gewisses Alter, sieben Jahre, erreicht hatte, in dem das Kind mit ihm reisen und in Afrika, ohne die Unterstützung eines weiblichen Partners, leben konnte.
Unser amerikanischer Kollege reiste nach Kamerun, versuchte sich mit der niederländischen Botschaft zu vernetzen und suchte ihre Unterstützung hinsichtlich der Rückkehr des Kindes unter internationalem Recht. Dieser Versuch war erfolglos, denn der niederländische Botschafter verweigerte seine Unterstützung in jeglicher Hinsicht, und behauptete großspurig, dass er und seine Botschaft besorgt und an Unterstützung interessiert wären. Es wurde nach einigen Tagen jedoch offensichtlich, dass uns keine Unterstützung vonseiten des niederländischen Botschafters und der niederländischen Botschaft bereitgestellt würde. Wir kontaktierten die amerikanische Botschaft und die Nationalpolizei von Kamerun und baten um Unterstützung von Kontaktpersonen. Unser amerikanischer Kollege hatte in der Vergangenheit in Kamerun gearbeitet und ein solides Netzwerk an Kollegen und Kontaktpersonen war bestehen geblieben. Nach zwei Wochen strapaziöser Arbeit auf dem Boden Kameruns, wurden das Kind und der Vater lokalisiert. Der Vater erklärte, dass er „das Recht habe, das Kind mitzunehmen“, denn er wäre der Vater! Nach seiner Verhaftung und Inhaftierung bestand er weiterhin darauf, dass er als Vater tun konnte, was immer er, im Interesse seines Sohnes, als das Beste erachtete. Er sagte, dass er nicht mit der Mutter des Sohnes zusammenleben könnte und deswegen die Entscheidung getroffen habe, mit seinem Sohn in sein Land zurückzukehren. Unter Anwendung des kamerunischen Rechts, der professionellen Unterstützung der amerikanischen Botschaft, der kamerunischen Nationalpolizei und der hingebungsvollen Unterstützung zweier ranghoher, kamerunischer Polizeikommissare, waren wir in der Lage die Mutter aus Holland nach Kamerun zu verbringen und mit ihrem Sohn wiederzuvereinigen.
Innerhalb von 24 Stunden, nachdem die Mutter mit ihrem Sohn wiedervereinigt wurde, befanden sie sich auf dem Rückflug in die Niederlande.
IEZK