Mexico – Kohn-sache
Eine Repatriierung eines Kindes aus Mexico nach Frankreich.
Ich habe keinen Zweifel daran, dass mein Sohn ohne die Hilfe von IEZK jetzt nicht friedlich in meinem Haus schlafen würde.
Mein Sohn befand sich mit seiner Mutter auf Urlaub in Mexiko, aber am Tag, an dem sie zurückkommen sollten, kamen sie nicht und es war nach einem Versuch, sie zum Zurückkommen zu bewegen, offensichtlich, dass sie keinerlei Absicht mehr hatten, zu unserem Haus in Frankreich zurückzukehren.
Nachdem ich das Verfahren zur Rückerlangung eines Kindes nach dem Haager Übereinkommen begonnen hatte, ging ich nach Mexiko, um Leute zu treffen, die mir helfen könnten. Gleichzeitig versuchte ich auch, meinen Sohn zu sehen.
Eine der Personen, die ich traf, war ein Vertreter des konsularischen Dienstes meines Landes. Er gab mir sehr ausführliche Information über all die Probleme, mit denen zurückgelassene Elternteile konfrontiert werden, die ihre Kinder in Mexiko wiederzuerlangen versuchen. Er entnahm seine Information aus verschiedenen ungelösten Fällen, mit denen sich das Konsulat beschäftigte. Diesen Fällen konnte man entnehmen, dass abgesehen von den offensichtlichen gesetzlichen Hürden eine Reihe von unabhängigen logistischen Problemen überwunden werden muss, ehe das Kind erfolgreich zurückgebracht werden kann.
Ich hatte inzwischen eine Korrespondenz mit IEZK begonnen und sie mit all den Problemen konfrontiert, auf die ich während meines Aufenthaltes in Mexiko traf. Dank dieser offenen Diskussionen und noch vor jeglicher finanzieller Verpflichtung gegenüber IEZK konnte ich mir ein Bild davon machen, wie IEZKs integrierter Ansatz funktionieren könnte und ich war davon überzeugt, die Dienstleistungen IEZKs in Anspruch nehmen zu müssen, wenn ich eine Erfolgsaussicht auf die Wiedererlangung meines Sohnes haben wollte.
Nach der Einschaltung von IEZK lernte ich deren gesetzlichen Vertreter vor Ort kennen und der integrierte Plan begann sich zu entwickeln. Nach zwei Gerichtsverhandlungen sprach mir der mexikanische Richter die Rückkehr meines Sohnes nach dem Haager Übereinkommen zu. Allerdings machten die gesetzlichen Vorschriften Mexikos einen schnellen und umfangreichen „Nach-Hause-Reiseplan“ erforderlich. Hier war es wiederum IEZK, das die Reise nach Hause plante und die verschiedenen Flugtickets kaufte, während wir uns so schnell wie möglich auf den Weg zurück nach Hause machten. Ihr gesetzlicher Vertreter reiste sogar mit uns bis hin zu dem Punkt, an dem mein Sohn und ich tatsächlich in das Flugzeug stiegen, mit dem wir aus Mexiko wegfliegen würden.
Als zurückgelassenes Elternteil ist man bei der Hilfesuche ziemlich verwundbar und es gibt eine Reihe von Leuten, die Ihnen gegen Geld Hoffnung machen werden, ohne ein greifbares Ergebnis zu liefern. Wenn ich mich richtig erinnere, zahlt IEZK seinem juristischen Mitarbeiter einen bonus bei erfolgreicher Wiedererlangung. Und das zeigt meiner Meinung nach ihr wahres Ziel.
Danke an IEZK für alles, was Sie getan haben,
Hochachtungsvoll,
Sven Kohn